CANNONDALE BIKE DAY CHALLENGE
Offizielle Regeln
UM TEILNEHMEN ZU KÖNNEN BZW. UM ZU GEWINNEN, IST KEIN KAUF UND KEINE ZAHLUNG ERFORDERLICH. EIN KAUF ERHÖHT IHRE GEWINNCHANCEN NICHT. DORT UNGÜLTIG, WO GESETZLICH VERBOTEN.
1. ALLGEMEINES
1.1 Cycling Sports Group Europe B.V., Geeresteinselaan 57, 3931 JB Woudenberg, Niederlande (der „Organisator“) organisiert ein Werbe-Gewinnspiel für Strava-Nutzer, die sich der „Challenge“ stellen und in Anerkennung des World Bicycle Day 100km in zehn Tagen bewältigen. Ein qualifizierter Teilnehmer („Teilnehmer“) hat die Möglichkeit, verschiedene Preise zu gewinnen, indem er die unter https://www.strava.com/challenges/cannondale-nothing-is-impassable („Challenge-Seite“) veröffentlichte Herausforderung bewältigt und das Online-Teilnahmeformular ausfüllt (der „Wettbewerb“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen") werden potenziellen Teilnehmern vor ihrer Teilnahme an dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Mit seiner Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, diese Bedingungen gelesen zu haben, und erklärt sich damit einverstanden, diese zu akzeptieren und an sie gebunden zu sein. Diese Bedingungen sind außerdem hier zu finden: https://www.cannondale.com/en/giveaways/bike-day-strava-challenge-0622 (die „Website“).
2. DER WETTBEWERB
2.1 Um an dem Wettbewerb teilzunehmen und sich für den Preis bzw. die Preise zu qualifizieren, muss sich der Teilnehmer in sein Strava-Konto einloggen, sich für die auf der Herausforderungsseite beschriebene Herausforderung anmelden und diese während des Wettbewerbszeitraums bewältigen sowie das Online-Teilnahmeformular auf der Website ausfüllen, einschließlich Vor- und Nachname, gültiger E-Mail-Adresse und Wohnsitzland. Wenn Sie teilnehmen möchten, ohne die Herausforderung zu bewältigen, füllen Sie das Teilnahmeformular für den Wettbewerb auf der Website aus.
2.2 Die Teilnahme ist nicht von der Bewältigung der Herausforderung abhängig, und Sie haben in jedem Fall die gleiche Gewinnchance.
2.3 Für die Teilnahme an dem Wettbewerb gelten keine Startgelder.
2.4 Der Wettbewerb beginnt am 3. Juni 2022 um 00:00 Uhr und endet am 24. Juni 2022 um 23:59 Uhr in der Ortszeit des Teilnehmers (der „Wettbewerbszeitraum“).
3. TEILNAHME
3.1 Der Wettbewerb steht Strava-Nutzern offen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Frankreich, Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Großbritannien, den USA (ausgenommen New York und Florida) oder Kanada (ausgenommen Quebec) haben und in der Gerichtsbarkeit ihres Wohnsitzes die Volljährigkeit erreicht haben.
3.2 Von der Teilnahme ausgenommen sind:
3.2.1 fest angestellte Mitarbeiter und Zeitarbeitnehmer des Organisators;
3.2.2 fest angestellte Mitarbeiter und Zeitarbeitnehmer von Dritten, die den Organisator bei der Organisation des Wettbewerbs unterstützen; und
3.2.3 direkte Familienangehörige (d. h. Eltern, Kinder und Geschwister) der unter 3.2.1. und 3.2.2. genannten Mitarbeiter.
3.3 Der Organisator ist berechtigt, den Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme an dem Wettbewerb auszuschließen, wenn sich die Teilnahme als betrügerisch erweist, falls die Teilnahme möglicherweise unrechtmäßig beeinflusst wurde oder falls der Teilnehmer gegen diese Bedingungen verstößt.
3.4 Die Teilnehmer dürfen nur einmal teilnehmen. Das heißt, dass mehrfache Teilnahmen eines Teilnehmers nicht zählen und der Teilnehmer bei einem Versuch der mehrfachen Teilnahme von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
3.5 Der Teilnehmer muss dem Organisator alle notwendigen genauen und korrekten (persönlichen) Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zur Verfügung stellen.
4. GEWINNER
4.1 Unter allen während des Wettbewerbszeitraums eingegangenen gültigen Einsendungen wird insgesamt ein (1) potenzieller Gewinner zufällig ausgewählt. Die Bestimmung des/der Gewinner(s) des/der Preise(s) erfolgt unparteiisch.
4.2 Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden innerhalb von drei Monaten nach Ende des Wettbewerbszeitraums bekannt gegeben. Der/Die Gewinner wird/werden am oder um den 30. Juni 2022 durch den Organisator per E-Mail darüber informiert, wann und wo der Preis abgeholt werden kann bzw. wohin der Preis geliefert wird. Wenn der Gewinner nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach der Mitteilung des Organisators kontaktiert werden kann, behält sich der Organisator das Recht vor, den Gewinner zu streichen, und der Organisator wird per Zufall einen Ersatzgewinner auswählen.
4.3 Die Teilnehmer können den Organisator auffordern, einen Überblick über die Preise zur Verfügung zu stellen, die durch den Organisator im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb vergeben wurden.
5. PREISE
5.1 Der erste Preis (ein (1) Preis(e) verfügbar) umfasst ein (1) Cannondale® Topstone Carbon 2 Lefty in der Farbe Gold Dust. Die Größe wird vom Gewinner ausgewählt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Der Preis hat einen geschätzten Wert von 5199 € (inkl. MwSt.).
5.2 Der/Die Preis(e) gilt/gelten wie oben angegeben, dem/den Gewinner(n) werden keine Barauszahlung oder andere Alternativen angeboten. Die Preise sind nicht übertragbar. Die Preise gelten je nach Verfügbarkeit und der Organisator behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung einen Preis durch einen anderen gleichartigen Preis mit gleichem wirtschaftlichen Wert zu ersetzen.
6. VERANTWORTLICHKEIT UND HAFTUNG
6.1 Soweit dies gesetzlich zulässig ist, haftet der Organisator nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder andere reine Vermögensschäden, die ein Teilnehmer im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an dem Wettbewerb oder im Zusammenhang mit dem Gewinn der Preise erleidet, außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6.2 Soweit dies gesetzlich zulässig ist, haftet der Organisator nicht für (i) Anmeldungen, die aus irgendeinem Grund nicht beim Organisator angekommen sind, (ii) Fehlfunktionen bei IT-Systemen, die zu begrenzten, verspäteten oder verloren gegangenen Anmeldungen führen, (iii) Schäden, die einem Teilnehmer aufgrund von Schreibfehlern entstehen, oder (iv) ungenaue Angaben zum Preis, die einem Teilnehmer durch einen Dritten in Verbindung mit diesem Wettbewerb zur Verfügung gestellt wurden.
6.3 Die in den Absätzen 6.1 und 6.2 geregelte Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Organisators.
7. DATENSCHUTZ
7.1 Der Organisator hat die ihm im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung zu verarbeiten: https://bit.ly/3s5ZjZ5.
8. BESCHWERDEN
8.1 Falls der Teilnehmer Fragen, Anmerkungen und/oder Beschwerden zum Wettbewerb hat, kann sich der Teilnehmer an [email protected] wenden.
8.2 Der Organisator wird auf alle Fragen so schnell wie möglich antworten.
8.3 Falls der Teilnehmer seinen Wohnsitz in den Niederlanden hat und glaubt, dass die Anfrage nicht angemessen bearbeitet wurde, kann er eine schriftliche Beschwerde bei der niederländischen Glücksspielbehörde einreichen (Netherlands Gambling Authority, Postbus 298, 2501 CG Den Haag).
9. GLÜCKSSPIELSTEUER
9.1 Falls für einen der oben aufgeführten Preise eine Glücksspielsteuer anfällt, sind diese Kosten vollständig durch den Organisator zu tragen.
10. SCHLUSSBEMERKUNGEN
10.1 Die Entscheidungen des Organisators bezüglich des Wettbewerbs sind endgültig; über diese Entscheidungen wird keine Korrespondenz eingegangen.
10.2 Falls eine Bestimmung in diesen Bedingungen unwirksam oder undurchführbar ist, wird der Organisator diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem Zweck und dem Umfang der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
10.3 Der Organisator hat jederzeit das Recht, die Bedingungen zu ändern oder zu modifizieren, falls ansonsten aus technischen, rechtlichen oder anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht mehr gewährleistet werden kann, aber nur, wenn diese Änderung nicht zum Nachteil eines Teilnehmers geschieht. Der Organisator hat den Teilnehmer vor dem Inkrafttreten dieser Änderung zu informieren.
10.4 Der Organisator kann ohne Vorankündigung den Wettbewerb abbrechen oder die Bedingungen ändern, wenn ein Ereignis eintritt, das nicht in seiner Macht liegt und die Durchführung des Wettbewerbs wie geplant stoppt oder erheblich einschränkt, oder wenn die Durchführung des Wettbewerbs eine Verletzung der geltenden Gesetze oder Vorschriften bedeuten würde oder könnte.
10.5 Soweit der Wettbewerb nach niederländischem Recht als verkaufsförderndes Glücksspiel zu qualifizieren ist, ist der Wettbewerb konform mit dem Gedragscode promotionele kansspelen.
11. LÄNDERSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN
11.1 Abschnitt 6 dieser Bedingungen findet keine Anwendung, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, gilt Folgendes:
11.1.1 Soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, haftet der Organisator bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.1.2 Der Organisator haftet – gleich aus welchem Grund – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Organisators oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Organisators beruhen.
11.1.3 Im Falle einer nur einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Organisators oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Organisators haftet der Organisator (vorbehaltlich eines gesetzlich geregelten milderen Haftungsmaßstabs) nur (i) – jedoch unbegrenzt – für Folgeschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (ii) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich sind und auf deren Erfüllung der Kunde allgemein vertraut oder vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Organisators jedoch auf Schäden begrenzt, die für diese Art von Vertrag typisch sind und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
11.1.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 11.1.3 gelten nicht, wenn der Organisator einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn wir eine Gewährleistung für den Wettbewerb übernommen haben. Eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt hiervon unberührt.
11.1.5 Soweit die Haftung des Organisators nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Organisators.
11.2 Falls der Teilnehmer seinen Wohnsitz in Österreich hat, wird die Haftung des Organisators für Tod oder Körperverletzung durch Abschnitt 6 weder ausgeschlossen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt.
11.3 Jeder potenzielle Gewinner, der seinen Wohnsitz in Kanada hat, muss eine zeitlich begrenzte mathematische Testfrage ohne jegliche Hilfe beantworten. Wird die Testfrage nicht in der vorgegebenen Zeit richtig beantwortet, führt dies zur Disqualifikation und zur Auswahl eines alternativen Gewinners nach dem alleinigen Ermessen des Organisators.
[1] Dieser Abschnitt gilt nicht, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland hat.